Julian Zinn

Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Julian Zinn berät Bauträger, Investoren, private Bauherren und die öffentliche Hand in allen Fragestellungen des öffentlichen Bau- und Planungsrechts im Zusammenhang mit der Realisierung und Werterhaltung von Bauvorhaben. Im Zentrum der Beratung steht hier zumeist die Begleitung von Projektentwicklungen sowie die Durchführung von öffentlich- rechtlichen Due Diligence-Prüfungen. Ein weiterer Beratungsschwerpunkt liegt im Umgang mit dem Recht der Zweckentfremdung von Wohnraum und den städtebaulichen Erhaltungssatzungen. Im Rahmen der langfristigen, strategischen Entwicklung von Grundstücken und in Hinblick auf eine Teilung nach WEG sowie die Abwendung möglicher Vorkaufsrechte kommt diesen Rechtsfragen eine erhebliche Bedeutung zu. 

Julian Zinn ist Mitautor beim Systematischen Praxiskommentar BauGB/BauNVO im Reguvis- Verlag. 

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