Mietminderung bei behördlich angeordneten Betriebsschließungen?
29.03.2020
Aus aktuellem Anlass informieren wir Sie zu mietrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der Corona-Krise:
Mietminderung bei behördlich angeordneten Betriebsschließungen?
Im Zuge der aktuellen Corona-Krise sind Ladenschließungen erfolgt, mit absehbar erheblichen wirtschaftlichen Auswirkungen für die Betroffenen. Zu unterscheiden ist hierbei, wer die Schließung veranlasst hat:
Veranlasst der Vermieter die Schließung, eigenverantwortlich und ohne eine an ihn gerichtete behördliche Anordnung, kommt er seiner Gebrauchsgewährungspflicht gemäß § 535 BGB nicht mehr nach: der Mieter wird dann von seiner Mietzahlungspflicht frei.