Leistungen
Unsere Kanzlei berät in allen Bereichen des Bau- und Immobilienrechts, beginnend mit dem Öffentlichen Baurecht und Fachplanungsrecht über das Private Baurecht, Architektenrecht, Ingenieurrecht und Fachplanerrecht bis hin zu Mietrecht und Pachtrecht, Wohnungseigentumsrecht und Nachbarrecht. Rechtliche Due-Diligence-Prüfungen vor dem Abschluss von Kaufverträgen und Mietverträgen sowie Juristisches Projektmanagement runden unser Leistungsspektrum ab.
Detailinformationen finden Sie auf den nachfolgenden Seiten.
Öffentliches Baurecht
Wir beraten und vertreten Investoren, Bauträger und Privatpersonen bei der Durchsetzung und Sicherung ihrer Baurechte. Typische Problemstellungen hierbei sind:
- Klärung und Bewertung vorhandener Baurechte bzw. Baurechtspotentiale unter Berücksichtigung etwaiger Restriktionen, z. B. durch Erhaltungs-, Zweckentfremdungs- oder Sanierungssatzungen
- Durchsetzung bestehender Baurechte gegenüber den Genehmigungsbehörden
- Klärung spezieller Rechtsfragen im Zusammenhang mit den jeweiligen Länderbauordnungen bzw. gemeindlichen Satzungen
- Abwehr von Nutzungsuntersagungen und Beseitigungsverfügungen
Darüber hinaus unterstützen wir Architekten und Fachplaner bei der Erstellung genehmigungsfähiger Planungen im Rahmen von Vorbescheids- und Baugenehmigungsverfahren. Bei Vorbescheidsanträgen geht es zentral um die Stellung der richtigen Fragen, im Baugenehmigungsverfahren um die Widerspruchsfreiheit und Klarheit der Planunterlagen.
Ein weiterer Tätigkeitsbereich betrifft die Wahrnehmung rechtlicher Interessen von Grundstückseigentümern, die sich gegen ein benachbartes Bauvorhaben zur Wehr setzen wollen.
Eine wertvolle Arbeitshilfe für Bauherren und Architekten ist dabei das von Rechtsanwalt Prof. Dr. Michael Hauth verfasste und im Beck-Verlag in 13. Auflage erschienene Taschenbuch "Vom Bauleitplan zur Baugenehmigung".
Zuständige Anwälte:
- › Prof. Dr. Michael Hauth · Fachanwalt für Verwaltungsrecht
- › Dr. Robert Biedermann · Fachanwalt für Verwaltungsrecht
- › Anke Bombach · Fachanwältin für Verwaltungsrecht
- › Julian Zinn · Rechtsanwalt
Planungsrecht
Wir beraten und begleiten unsere Mandanten bei der Baurechtsentwicklung auf der Grundlage von Bebauungsplänen, sei es für Wohnbauprojekte, gewerbliche Vorhaben oder für Einzelhandelsgroßprojekte.
Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung sind wir in der Lage, in Abstimmung mit den kommunalen Satzungsgebern gesichertes Baurecht in kurzer Zeit zu erreichen. Gerade in München setzt dies eine intensive Kenntnis der Regelungen der sozialgerechten Bodennutzung (SOBON) voraus, die im Juli 2021 deutlich verschärft wurden.
Besondere Bedeutung kommt dabei sogenannten vorhabenbezogenen Bebauungsplänen zu, mit welchen ein konkretes Projekt entwickelt und realisiert werden soll. Neben der rechtlichen Begleitung dieser in der Regel komplexen Planungen erarbeiten wir auch die hierzu erforderlichen städtebaulichen Verträge.
Eine erfolgreiche Projektentwicklung setzt ein professionelles Zusammenwirken mit Vertretern anderer Fachdisziplinen, insbesondere Fachingenieuren, voraus. Hier verfügen wir über ein zuverlässiges, umfassendes und erprobtes Netzwerk. Unsere langjährige Expertise findet auch Eingang in die jeweilige Auflage des Praxiskommentars BauGB/BauNVO des Reguvis-Verlages (ehemals Bundesanzeiger-Verlag) , an welchem wir als Herausgeber und Autoren mitwirken. Dieses demnächst bereits in 4. Auflage erscheinende Werk leistet für alle am Bau Beteiligten eine wertvolle Arbeitshilfe im Umgang mit den komplexen Rechtvorschriften des BauGB und der BauNVO.
Zuständige Anwälte:
- › Prof. Dr. Michael Hauth · Fachanwalt für Verwaltungsrecht
- › Dr. Robert Biedermann · Fachanwalt für Verwaltungsrecht
- › Anke Bombach · Fachanwältin für Verwaltungsrecht
- › Julian Zinn · Rechtsanwalt
Beitragsrecht
Das Erschließungs- und Ausbaubeitragsrecht ist eine der komplizierteren Rechtsmaterien im öffentlichen Recht. Dabei geht es um die Frage, ob und in welcher Höhe von Privaten Kosten für Straßenbaumaßnahmen bzw. Wasserversorgungs- und Entsorgungseinrichtungen in Rechnung gestellt werden können. Entsprechende Bescheide können wirtschaftlich weitreichende Folgen für den einzelnen Grundstückseigentümer haben. Die Vielzahl der gerichtlichen Entscheidungen hierzu zeigt, dass derartige Bescheide häufig fehlerbehaftet sind und den Betroffenen zu Unrecht belasten. Häufig empfiehlt sich der Abschluss entsprechender Ablöseverträge.
Für betroffene Grundstückseigentümer prüfen wir die Rechtmäßigkeit solcher Bescheide einschließlich der zugrundeliegenden Satzungen. Empfehlenswert hierfür sind die Checklisten für die Überprüfung der Rechtmäßigkeit entsprechender Bescheide im Systematischen Praxiskommentar BauGB/BauNVO.
Zuständige Anwälte:
- › Dr. Robert Biedermann · Fachanwalt für Verwaltungsrecht
- › Anke Bombach · Fachanwältin für Verwaltungsrecht
- › Julian Zinn · Rechtsanwalt
Umwelt- und Naturschutzrecht
Häufig sind Planungen und Bauvorhaben mit komplexen Fragen des Immissionsschutzrechts verbunden. In der Regel geht es dabei um Lärm-, Geruchs- und Schadstoffbelastungen, die auf ein Vorhaben oder einen Planbereich einwirken oder von ihm ausgehen. Ein sensibler und rechtlich fundierter Umgang mit diesen Themen ist für den wirtschaftlichen Erfolg eines Vorhabens ausschlaggebend. Dabei erarbeiten wir zusammen mit Fachgutachtern individuelle Lösungen zur Vermeidung entsprechender Konflikte und erreichen damit Rechtssicherheit für das jeweilige Projekt.
Unsere Leistungen umfassen dabei sowohl die Standortsicherung und Erweiterung von Industrie- und Gewerbebetrieben als auch die Abwehr rechtswidriger Vorhaben.
Im Falle von Altlasten oder schädlichen Bodenveränderungen erarbeiten wir für unsere Mandanten die optimalen rechtlichen und wirtschaftlichen Lösungen, gerade auch im Rahmen von Kaufvertragsgestaltungen.
Naturschutzrechtliche Belange, insbesondere auch solche des Artenschutzes, setzen wir in Einzelgenehmigungs-oder Bebauungsplanverfahren regelkonform um.
Zuständige Anwälte:
- › Dr. Robert Biedermann · Fachanwalt für Verwaltungsrecht
- › Anke Bombach · Fachanwältin für Verwaltungsrecht
- › Julian Zinn · Rechtsanwalt
Besonderes Verwaltungsrecht
Kompetente Beratung und Vertretung bieten wir auch in nachfolgenden Bereichen des Verwaltungsrechts an:
- Planfeststellungsverfahren: Hier geht es um die richtige Vorgehensweise bei der Erhebung von Einwendungen im Planfeststellungsverfahren, insbesondere bei Infrastrukturprojekten (z. B. Straßen- und Schienenwege), sowie Klageverfahren
- Gaststättenrecht: Befasst sind wir hier mit Fragen der Konzessionierung und des Gesundheitsschutzgesetzes (GSG) sowie Nachbarschaftsbelangen
- Spielhallen, Gewerberecht
- Denkmalschutz
- Zweckentfremdung, Erhaltungssatzung
- Umlegungsverfahren
- Entschädigungsansprüche wegen Entzug von Baurechten
Zuständige Anwälte:
- › Prof. Dr. Michael Hauth · Fachanwalt für Verwaltungsrecht
- › Dr. Robert Biedermann · Fachanwalt für Verwaltungsrecht
- › Anke Bombach · Fachanwältin für Verwaltungsrecht
- › Julian Zinn · Rechtsanwalt
Due Diligence und Kaufverträge
Eine sorgfältige Due-Diligence-Prüfung beim Erwerb von Immobilien, sei es über einen Share-Deal oder einen Asset-Deal, empfiehlt sich in vielen Fällen als Grundlage für eine Ankaufsentscheidung. Eventuelle rechtliche Risiken und deren wirtschaftliche Auswirkungen müssen frühzeitig erkannt und bewertet werden. Wir begleiten Sie während des gesamten Prüfungsverfahrens, auf Wunsch auch fokussiert auf einzelne Risikobereiche (Red Flag).
Vielfach sind wir auch beauftragt, entsprechende Immobilienkaufverträge zu konzeptionieren. Im Vordergrund steht dabei eine lösungsorientierte und rechtssichere Vertragsgestaltung.
Für die steuerliche und technische Due-Diligence arbeiten wir auf Wunsch eng mit Spezialisten zusammen, so dass eine umfassende Prüfung gewährleistet ist.
Zuständige Anwälte:
- › Dr. Robert Biedermann · Fachanwalt für Verwaltungsrecht
- › Jan Korensky · Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Privates Baurecht
Im privaten Baurecht liegt der Schwerpunkt unserer Tätigkeit in der Gestaltung oder Überprüfung von Verträgen zwischen allen am Bau Beteiligten. Wir vertreten je nach Aufgabenstellung die Interessen von Bauherren wie auch von Generalübernehmern, Generalunternehmern, Baufirmen oder Bauträgern.
Unser besonderes Augenmerk gilt der baubegleitenden Beratung, einschließlich Nachtragsmanagement, Durchsetzung sonstiger berechtigter sowie Abwehr unberechtigter Ansprüche der Vertragsparteien.
Die hohe Anzahl von Insolvenzen im Baugewerbe macht es zwingend erforderlich, schon bei Vertragsschluss die verschiedenen Möglichkeiten zur Sicherung von Bauforderungen auszuschöpfen. Ebenso wichtig ist jedoch die präventive Rechtsberatung bei drohender oder bereits eingetretener Insolvenz eines Vertragspartners.
Selbstverständlich vertreten wir unsere Mandanten auch gerichtlich, sofern sich ein Rechtsstreit im Vorfeld nicht im Wege einer einvernehmlichen Lösung vermeiden lässt.
Zuständige Anwälte:
- › Jan Korensky · Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Architekten- und Ingenieurrecht
Regelmäßig haben wir mit Fragen des Architektenrechts zu tun, sowohl auf Auftraggeber- als auch auf Planerseite. Insbesondere geht es dabei um die Vorbereitung und Erarbeitung der Planerverträge unter Beachtung ihrer Kompatibilität mit der HOAI. Die Rechte und Pflichten der Planer sind so klar zu regeln, dass der Vertrag eine verlässliche Basis für die oftmals mehrjährige Zusammenarbeit zwischen Planer und Auftraggeber darstellt.
Bei Streitigkeiten während der Vertragserfüllung achten wir darauf, diese - ggf. vorläufig - so beizulegen, dass die Entstehung verzögerungsbedingter Schäden nach Möglichkeit weitestgehend vermieden wird.
Häufig treten nach Beendigung eines Bauvorhabens gegensätzliche Auffassungen im Zusammenhang mit Honorarforderungen des Planers und/oder Mängelansprüchen des Auftraggebers zu Tage, wobei wir insoweit berechtigte Ansprüche durchsetzen bzw. unberechtigte Forderungen abwehren.
Detailfragen zur HOAI werden in dem demnächst in 3. Auflage erscheinenden HOAI-Praktikerkommentar des Reguvis-Verlages (ehemals Bundesanzeiger-Verlag) erörtert, an dem wir als Autoren mitgewirkt haben.
Zuständige Anwälte:
- › Jan Korensky · Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Mietrecht, Pachtrecht
Wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner in allen rechtlichen Themen rund um Geschäftsraummiete, Wohnraummiete sowie Pacht. Gerade das Wohnraummietrecht und das gewerbliche Mietrecht unterliegen einer laufenden dynamischen Weiterentwicklung durch die höchstrichterliche Rechtsprechung. Hier bieten wir Ihnen eine umfassende, auf Ihren individuellen Bedarf ausgerichtete Beratung, immer unter Beachtung der aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen.
Unsere Leistungen reichen von der vorvertraglichen Beratung über die vielfältigen Fragestellungen während der Vertragslaufzeit bis hin zur Beendigung und Abwicklung von Miet- und Pachtverhältnissen. Schwerpunkte hierbei sind:
- Strategische Beratung
- Konfliktmanagement
- Maßgeschneiderte Vertragsgestaltung
- Begleitung und Vertretung bei Vertragsverhandlung und Vertragsabschluss
- Wirksamkeitsprüfung von Vertragsklauseln, z.B. zu Schönheitsreparaturen
- Beratung in Fragen des Betriebskostenrechts
- Beratung im Hinblick auf Modernisierung und Mietanpassung
- Außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche
- Facility-Management-Beratung
- Mietvertragliche Due-Diligence-Prüfungen
- Rechtssichere Beendigung von Miet- und Pachtverhältnissen
- Begleitung bei der Vertragsabwicklung
Zuständige Anwälte:
- › Thomas J. Frank ·
- › Jan Korensky · Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Wohnungseigentumsrecht
Das Wohnungseigentum ist geprägt von komplexen Rechtsbeziehungen der einzelnen Wohnungseigentümer untereinander und zur Wohnungseigentümergemeinschaft, aber auch zum Verwalter sowie zu Dritten. Naturgemäß entstehen aufgrund der vielfältigen Verflechtungen und der räumlichen Nähe der Eigentumseinheiten häufig Spannungen und Konflikte. Hier bieten wir eine sorgfältige Sachverhalts- und Rechtsprüfung sowie darauf aufbauend fundierte und praxisgerechte Lösungen.
Wir beraten und begleiten Bauträger bei der Aufteilung und Schaffung von Wohnungseigentum, insbesondere auch im Hinblick auf die Gestaltung von Teilungserklärungen und Gemeinschaftsordnungen und unter Berücksichtigung etwaiger öffentlich-rechtlicher Restriktionen, insbesondere durch Aufteilungsverbote.
Erwerber von Wohnungseigentum und Wohnungseigentümer beraten wir ebenso wie Wohnungseigentümergemeinschaften und Verwalter bei allen WEG-rechtlichen Fragestellungen. Zu unseren Leistungen rund um das Wohnungseigentum zählen unter anderem die Vertragsgestaltung, die Vertretung im Rahmen von Eigentümerversammlungen, die Durchführung von Beschlussanfechtungsverfahren sowie Strategien zur Konfliktvermeidung und Konfliktlösung.
Zuständige Anwälte:
Ziviles Nachbarrecht
Das zivile Nachbarrecht ist eine sensible Rechtsmaterie. Regelmäßig geht es hier um die Vermeidung bzw. Lösung von Konflikten, die weit in den privaten Bereich der betroffenen Nachbarn hineinreichen. Umso wichtiger ist ein umsichtiges Vorgehen bei der Klärung von Konfliktlagen. Im Einzelfall bietet eine Mediation die Chance, das nachbarliche Gemeinschaftsverhältnis wieder herzustellen.
Unseren Mandanten bieten wir kompetenten Beistand zur Wahrung ihrer Rechte im Nachbarverhältnis. Dies beinhaltet insbesondere folgende Leistungen:
- Analyse von Störungen im Nachbarverhältnis und Erarbeiten von Lösungswegen
- Durchsetzung von Ansprüchen aus Dienstbarkeiten und Notwegerechten
- Abwehr rechtswidriger Überbauungen und Grenzbepflanzungen
- Abwehr von Lärm- und Schadstoffimmissionen
- Durchsetzung von Schadensersatz- und Ausgleichsansprüchen wegen rechtswidriger Eigentumsbeeinträchtigung
- Verhandlung und Abschluss umfassender nachbarrechtlicher Vereinbarungen, z.B. im Rahmen einer geplanten Nachbarbebauung
- Rechtliche Begleitung in Schlichtungsverfahren
- Mediation